Zahlungs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines
Unsere Zahlungs- und Lieferbedingungen gelten für alle Leistungen auch wenn wir im Einzelfall nicht besonders darauf hinweisen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten auch ohne besonderen Widerspruch als abgelehnt, soweit Sie von uns nicht ausdrücklich schriftlich an-erkannt werden.

Die von uns abgegebenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bei Bestellungen kommt ein entsprechender Vertrag erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.

Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Erfüllungsort für unsere Leistungen als auch die Gegenleistungen ist Herford. Als Gerichtsstand werden für alle Streitigkeiten das Amtsgericht Herford und das Landgericht Bielefeld vereinbart.

2. Lieferung
Die Versendung der Ware sowie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellter Armaturen/Apparate erfolgt für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

Liefertermine und Fristen sind stets unverbindlich, soweit wir nicht ausdrücklich und schriftlich die Einhaltung eines Liefertermins oder einer Frist gewährleistet haben. Schadensersatzforderungen des Auftraggebers wegen Lieferverzugs sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber ist bei Lieferverzug zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn und soweit er eine angemessene Nachfrist, in der Regel vier Wochen, gesetzt hat.

3. Zahlung
Die Zahlung hat vorbehaltlich anderweitiger – bestätigter – Vereinbarungen innerhalb von 14 Tagen netto zu erfolgen.

Ab Fälligkeit ist unsere Forderung mit 5% zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und eines Schadensersatzes bleibt unberührt. 

Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen befugt.

4. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis alle – auch künftige Forderungen getilgt sind, die uns gegenüber dem Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehen.

5. Gültigkeit
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ungültig sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Jede etwaige ungültige Bestimmung ist vielmehr so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit Ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit zulässig erreicht wird.

Vertragsbedingungen

1. Allgemeines
Wir sind verpflichtet unsere vertraglichen Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik, den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und den einschlägigen öffentlich rechtlichen Bestimmungen zu erbringen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich die Durchführung der vertraglich festgelegten Projekte, Auslegungen, Entwicklungen etc. zu fördern. Insbesondere sind anstehende (Detail-)Fragen unverzüglich zu entscheiden.

2. Haftung
Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen. In allen anderen Fällen beschränkt sich unsere Haftung -gleich aus welchem Rechtsgrund- auf die Höhe der Auftragssumme für die Leistung, durch die der Schaden verursacht wurde, maximal jedoch 5.000,- EUR.

Wir haften ausdrücklich nicht für Schäden, deren Entstehung ein dritter mitverschuldet hat, wenn wir dessen Beauftragung nicht schriftlich zugestimmt haben.

Für Schäden an uns (für Messungen etc.) zur Verfügung gestellten Armaturen, Apparaten o.ä. haften wir ausdrücklich nicht, es sei denn, der Schaden beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit unsererseits.

3. Mängel
Beanstandungen der Beschaffenheit, Vollständigkeit etc. unserer Leistungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware oder Unterlagen wie Messprotokollen zu erheben.

Der Auftraggeber kann zunächst nur Nachbesserung verlangen und Minderung des Kaufpreises oder Wandlung erst fordern, wenn Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind.

Mängel oder sonstige nicht vertragsgemäße Beschaffenheit unserer Leistungen geben dem Auftraggeber lediglich die in diesen Bestimmungen ausdrücklich vorgesehenen Ansprüche. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen; dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind. Schadensersatzansprüche für Mangelfolgeschäden werden ausdrücklich ausgeschlossen.

4. Verjährung/Gewährleistungs-/Haftungsdauer
Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren mit Ablauf von zwei Jahren, sofern vertraglich keine andere Frist vereinbart wurde.

5. Urheberrecht
Urheberrechte werden nicht durch einen Vertrag übertragen. Der Auftraggeber hat nicht das Recht, die Planung, Entwicklung, Auslegung etc. für ein anderes als das Vertragsprojekt zu nutzen.

6. Vorzeitige Auflösung des Vertrags
Der Vertrag kann von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

Wird der Vertrag aus einem Grund gekündigt, den wir zu vertreten haben, so steht uns die Auftragssumme nur für die bis zur Kündigung erbrachte Leistung zu.

In allen anderen Fällen haben wir Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen. Diese werden mit 30% der Auftragssumme für die noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart.

7. Geheimhaltung
Mitgeteilte Informationen, die insbesondere im Zusammenhang mit Neuentwicklungen, Versuchen und Gesprächen stehen, werden von beiden Seiten ausdrücklich vertraulich gehalten. Hierunter fallen insbesondere Konstruktions-, Prüfstandsunterlagen und Prüfungsergebnisse.

Mitarbeiter und Angestellte beider Parteien sind, soweit sie hierzu nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages angehalten sind, zur Geheimhaltung zu verpflichten.

Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Informationen, die bereits offenkundig sind, zum Stand der Technik zählen, bei den Parteien bereits vorhanden sind, rechtmäßig von einem Dritten erlangt werden etc. und damit nicht mehr geheim oder schutzfähig sind. Wenn Offenkundigkeit später eintritt, erlischt die Verpflichtung insoweit ab diesem Zeitpunkt.

Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt 24 Monate über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus bestehen.

8. Gültigkeit
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ungültig sein oder werden, so ist hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Jede etwaige ungültige Bestimmung ist so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit Ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit zulässig, erreicht wird.

Unsere Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn wir nicht ausdrücklich darauf hinweisen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Geltung und werden auch bei Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt.

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